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   VG Schleswig, 15.06.2020 - 12 B 25/20   

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https://dejure.org/2020,15424
VG Schleswig, 15.06.2020 - 12 B 25/20 (https://dejure.org/2020,15424)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.06.2020 - 12 B 25/20 (https://dejure.org/2020,15424)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - 12 B 25/20 (https://dejure.org/2020,15424)
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  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2020 - 12 B 25/20
    Die Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Rn. 13, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2. September 2016 - 2 MB 21/16 -, Rn. 9, juris) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2020 - 12 B 25/20
    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. August 2001 - 2 A 3.00 - juris, Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2020 - 12 B 25/20
    Lässt die Formulierung einer Anforderung hingegen einem potentiellen Bewerber auch bei ihrer Nichterfüllung noch Aussicht auf Erfolg, weil sie entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen muss oder sich etwa erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffen - de Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Wertur - teils erschließt, erweist sich diese Anforderung nicht als konstitutiv, sondern lediglich als deklaratorisch (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 - juris Rn. 9 f; VGH Mannheim, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 4 S 2057/10 -, juris, Rn. 4, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei konstitutiven

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2020 - 12 B 25/20
    Lässt die Formulierung einer Anforderung hingegen einem potentiellen Bewerber auch bei ihrer Nichterfüllung noch Aussicht auf Erfolg, weil sie entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen muss oder sich etwa erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffen - de Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Wertur - teils erschließt, erweist sich diese Anforderung nicht als konstitutiv, sondern lediglich als deklaratorisch (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 - juris Rn. 9 f; VGH Mannheim, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 4 S 2057/10 -, juris, Rn. 4, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2020 - 12 B 25/20
    Ein solcher ist dann zu bejahen, wenn die Auswahlentscheidung (und damit auch die beabsichtigte Ernennung) den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzt und die Aussichten des Antragstellers, im Falle eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zum Zuge zu kommen, offen sind (OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 6, juris, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2020 - 12 B 25/20
    Die Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Rn. 13, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2. September 2016 - 2 MB 21/16 -, Rn. 9, juris) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • OVG Sachsen, 26.02.2013 - 2 A 948/10

    Gleichstellungsbeauftragte, Benachteiligungsverbot, Dienstposten

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2020 - 12 B 25/20
    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht führt hierzu in einem ähnlich gelagerten Fall einer Bewerbung einer Gleichstellungsbeauftragen aus (vgl. Beschl. v. 26. Februar 2013 - 2 A 948/10 - juris, Rn. 17):.
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